Steuern sparen als Kleingewerbe: Die wichtigsten 5 Tipps

Steuern sparen als Kleingewerbe: Die wichtigsten 5 Tipps

08/2023

Es gibt viele Ausgaben, die Du im ersten Moment privaten Zwecken zuordnest, aber tatsächlich auch auf dein Unternehmen umlagern kannst. Denn wenn du genauer hinguckst, handelt es sich hier um durch deinen Betrieb verursachte Kosten – und die sind absetzbar. In diesem Beitrag rechnen wir dir vor, wie man als Unternehmer auf diese Weise Steuern sparen kann. Je höher dein Steuersatz ist, desto mehr kannst Du als Kleingewerbe Steuern sparen! Daher wollen wir dir im folgenden 5 Tipps geben, wie Du als Kleinunternehmer Steuern sparen kannst.

Welche Steuern muss Du für Dein Kleingewerbe zahlen?

Damit man sich überhaupt damit beschäftigen kann, wie man als Kleingewerbe Steuern sparen kann, ist es wichtig zu verstehen, welche steuerlichen Vorschriften gelten. Hier erhältst Du einen Überblick, welche Steuern Du als Kleinunternehmer:in zahlen musst:

  • Einkommenssteuer für den Gewinn, den Du mit deinem Kleingewerbe erzielst
  • Gewerbesteuer, sobald Du mit Deinem Kleingewerbe über den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr kommst
  • Lohnsteuer, sobald Du Mitarbeiter:innen beschäftigst
  • KfZ-Steuer, wenn Du ein Firmenfahrzeug besitzt

Nicht zahlen, oder abführen musst Du hingegen die Unternehmenssteuer. Von dieser sind Kleingewerbetreibende befreit.

Wo und wie kann man als Kleingewerbe Steuern sparen?

Mit einigen Tipps lässt sich allerdings an diesen Steuern sparen. In unseren Tipps geht es vor allem darum, welche Ausgaben Du von der Steuer absetzten kannst. Oft sind das nämlich so einige mehr als man denkt.

1. Versteckte Betriebsausgaben

Nicht selten werden gerade bei Kleingewerbetreibenden Betriebliches und Privates vermischt. Oft hängen betriebliche und private Aktivitäten unweigerlich miteinander zusammen, z.B. beim privaten Einkauf, bei dem man gleich noch Betriebsbedarf mitnimmst, wenn Kund:innen mit Getränken aus der eigenen Küche versorgt werden oder beim Essengehen mit selbständigen Freund:innen, bei dem ungeplant doch nur über Geschäftliches geredet wurde.

Bevor Du überhaupt entscheidest, ob und wie Du eine dieser Ausgaben betrieblich geltend machen kannst, ist es wichtig zu verstehen, dass für jede betriebliche Ausgaben, die als Betriebsausgaben abgesetzt werden soll, immer ein Beleg vorhanden sein muss. Achte deshalb schon beim Kauf darauf, dass Du jede Ausgabe mit einer korrekten Rechnung nachweisen kannst. Dabei ist es unerheblich, ob auf demselben Beleg auch privat Ausgaben stehen. Wichtig ist, dass Du nur die betrieblich angefallenen Ausgaben in Deine Buchhaltung überträgst.

Weitere Beispiele für solche versteckten Betriebsausgaben können je nach Branche sein:

  • Verpflegung für Kund:innen oder Patient:innen

2. Zuhause genutzte Arbeitsmittel

Arbeitest Du manchmal auch von zuhause, sind alle Kosten die hier für Arbeitsmittel anfallen, auch als Betriebsausgaben abzusetzen, mit denen sich Steuern sparen lassen. Tatsächlich ist es dabei ganz egal, ob Du in einem eigenen Arbeitszimmer arbeitest oder Deinen Laptop am Küchentisch aufklappst. Als Arbeitsmittel gelten dabei für Kleingewerbetreibende alle sogenannten "unmittelbar arbeitsfördernde Einrichtungsgegenstände" wie z.B. Schreibtisch, Stuhl, Regale oder Schränke und Schreibtischlampen. Es wird dabei generell in zwei Kategorien unterschieden:

  • Arbeitsgeräte (PC, Taschenrechner, Locher etc.)
  • Büromaterial (Stifte, Papier, Umschläge, etc.)

3. Fahrten mit dem privaten PKW

Auch mit Fahrten mit Deinem privaten Auto kannst Du als Kleinunternehmer:in Steuern sparen. Vielen schrecken davor zurück, da sie schon einiges Angst haben, bei der Abrechnung etwas falsch zu machen. "Fahrtenbuch führen" und „1-%-Methode“ hören sich dann doch nicht ganz so simpel an?

Wichtig ist erst einmal zu verstehen, dass ein Auto, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, als Betriebsvermögen einlegen werden muss. Hierfür gelten dann andere Regeln. Wenn Du Dein Auto aber nur gelegentlich für betriebliche Fahrten nutzt, kannst Du es Dir ziemlich einfach machen. Ein einfaches Fahrtenbuch reicht aus, um Kosten für das private Auto abzusetzen. Dieses Fahrtenbuch kann eine einfache Liste sein, in der Du für alle betrieblichen Fahrten folgende Informationen notierst:

  • Datum der Fahrt
  • betrieblichen Anlass inklusive Fahrtziel
  • gefahrenen Kilometer

Jeden dieser so nachgewiesenen Kilometer kannst Du dann pauschal mit 0,35 Euro absetzen. Im Laufe eines Jahres kommt bei einem tatsächlich geringen Arbeitsaufwand oft ein stattlicher Betrag zusammen, den Du als Kleingewerbe an Steuern sparen kannst.

4. Privatgegenstände, die in den Betrieb einfließen

Oft passiert des Kleingewerbetreibenden, dass Gegenstände, die ursprünglich mal für den Privatbedarf angeschaut wurden oder man geschenkt bekommen hat, werden plötzlich nur noch für den Betrieb verwenden - Digitalkameras, die nur noch für Werbefotos verwendet werden, der Kaffeevollautomat, der ins betriebliche Arbeistzimmer wandert oder der Aktenschrank eines Verwandten findet im eigenen Büro Platz.

Man nennt solche Gegenstände dann eine "Einlage ins Betriebsvermögen" und Du darfst ihren Wert absetzen – und zwar nach denselben Regeln, als hättest Du sie für Deinen Betrieb gekauft. Den genauen Wert (Einlagenwert) ermittelst Du dabei wie folgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 sowie § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG):

  • Im Regelfall bewertest Du den Gegenstand mit dem sogenannten Teilwert, den du schätzt. Orientiere Dich dabei an ähnlichen Internet-Angeboten, Gutachten oder öffentlichen Listen für gebrauchte Wirtschaftsgüter.
  • Ausnahme: Liegt die private Anschaffung weniger als drei Jahre zurück, kannst Du von den ursprünglichen Brutto-Anschaffungskosten die gesetzliche Mindestabschreibung nach § 7 EStG abziehen. Diese findest Du online.

Die tatsächliche Einlage der Gegenstände funktioniert dann ganz einfach. Du schreibst Dir einen Eigenbeleg darüber, wie Du den Wert ermittelt hast und ab wann Du das betreffende Gut betrieblich benutzt.

5. Familienangehörige einstellen

Oft ist es so, dass man als Kleinunternehmer doch die Last der eigenen Arbeit nicht gänzlich alleine trägt. Partner:innen, Freunde oder Bekannte unterstützen und sind oftmals mit Aufgaben für deinen Betrieb beschäftigt - sei es bei der Unterstützung in der Buchführung, die Wartung der Bürotechnik, Fahrten zum Großmarkt oder sogar die Unterstützung beim Verkaufe. Es kann sich dabei lohnen einen offiziellen Arbeitsvertrag daraus zu machen und auch so als Kleinunternehmer: in Steuern einzusparen. Vorteille bei der offiziellen Beschäftigung Deines Parters sind dabei:

  • Du kannst die Lohnsteuer pauschal mit 2% abführen, womit die komplette Steuer abgegolten ist.
  • Du setzt die Lohnzahlung inklusive aller Abgaben als Betriebsausgabe ab. So kannst Du mehr Steuern sparen, als Du an Abgaben zahlst.
  • Ist dein Partner oder deine Partnerin Dein Arbeitnehmer, darfst Du ihm zudem die üblichen steuer- und sozialabgabenfreien Gehaltsextras gewähren, die ggf. auch andere Mitarbeiter von dir erhalten. Auf diese Weise verlagerstDdu an sich private Kosten ganz legal auf deinen Betrieb!

Aber Achtung: Ein beliebtes, abgabenfreies Gehaltsextra ist beispielsweise das Überlassen eines betrieblich gekauften Mobiltelefons auch für private Gespräche. Bezahlst Du ein solches für den bei dir angestellten Partner, entstehen Dir absetzbare Betriebsausgaben. Dein Partner darf ein privat angeschafftes und unterhaltenes Handy hingegen nicht absetzen.

Fazit: Gerade bei kleingewerblichen Tätigkeiten lohnt es sich oft genauer hinzusehen

Als Kleingewerbe lassen sich tatsächlich viele Steuern sparen, wenn man weiß, worauf man achten muss.  Letztlich braucht man hierfür aber auch gewisse Kenntnisse, damit man weiß, welche Begriffe man für das Absetzen bestimmter Betriebsmittel verwenden kann. Hier empfiehlt es sich doch manchmal einen Steuerberater dazu zu holen, der genau weiß, wo sich Geld zurückholen lässt. Zudem ändert sich das Steuerrecht in Deutschland fast jedes Jahr, sodass man hier für den Kleingewerbe-Verdienst ständig auf dem Laufenden bleiben muss, um effektiv als Kleinunternehmer Steuern zu sparen.

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